Kinderzuschlag (KIZ)
Seit 1. Oktober 2008 ist der Kinderzuschlag (KIZ) erweitert – arbeitende Eltern können sich aus dem Arbeitslosengeld II-Bezug lösen
Der Kinderzuschlag soll verhindern, dass berufstätige Eltern mit geringem Verdienst Arbeitslosengeld II beziehen müssen, weil ihr Geld für die Familie sonst nicht reicht.
Die Höhe des Zuschlags von 140 Euro pro Kind bleibt unverändert. Neu ist aber, dass die Grenze des Mindesteinkommens für Paare auf 900 Euro und für Alleinerziehende auf 600 Euro abgesenkt wurde. Verändert ist auch die Anrechnungsquote: Nur noch 50 Prozent statt bisher 70 Prozent werden bei Überschreiten des Mindesteinkommens auf KIZ angerechnet. Außerdem ist das Antragsverfahren erleichtert.
Überblick zum Kinderzuschlag:
Überblick zu den wichtigsten Regelungen für Eltern
Beratung und Antragstellung erfolgen bei der Familienkasse Hamburg.
Antragsformulare für den Kinderzuschlag sind zu beziehen unter: www.arbeitsagentur.de und bei der Familienkasse Hamburg
Wohngeldrechner:
www.hamburg.de/wohngeldrechner
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(mit Kinderzuschlagrechner)
http://www.bmfsfj.de/Kinderzuschlagrechner/
Rechenbeispiele
Beispiel 1: Ehepaar mit zwei Kindern. Ein Elternteil verdient alleine 1750 Euro brutto im Monat. Die Warm-Miete beträgt 600 Euro im Monat. Diese Familie hat Anspruch auf den vollen Kinderzuschlag von zweimal 140 Euro, also auf 280 Euro im Monat.
Beispiel 2: Ein alleinerziehender Elternteil mit einem Schulkind verdient 1300 Euro brutto im Monat. Die Miete beläuft sich auf 400 Euro warm. Diese Familie hat ebenfalls Anspruch auf den vollen Kinderzuschlag, also 140 Euro im Monat.


