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Hamburger ARGE für Grundsicherung gemäß Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Motto:
"Fördern und Fordern"
Kapitel 1 SGB II:
§ 1 Aufgabe und Ziel der Grundsicherung für Arbeitsuchende
"Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll die Eigenverantwortung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und Personen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, stärken und dazu beitragen, dass sie ihren Lebensunterhalt unabhängig von der Grundsicherung aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können."
Das ist Richtschnur unseres Handelns.
Auf unseren Internetseiten bieten wir ein reichhaltiges Angebot an Informationen allgemeiner und praktischer Art. Sie können Angebote einstellen, sich an Interessenbekundungsverfahren beteiligen und ihr Jobcenter in nächster Nähe finden, dazu vieles andere mehr. Bitte beachten Sie die Kästen rechts und links mit Zugang zu unseren Informationsserviceleistungen.
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