Hilfen für Haftentlassene
Arbeitslosengeld II (SGB II) nach der Haft?
Anspruchsberechtigt sind erwerbsfähige, hilfebedürftige Personen, die mindestens 15 und höchstens 64 Jahre alt sind.
Sie erhalten bei Leistungsbewilligung von uns Geld als so genannte „Regelleistung“. Diese Geldleistung deckt Ihren Bedarf zum Leben. Den Antrag auf Arbeitslosengeld II (ALG II) nach dem SGB II stellen Sie bei dem für Sie zuständigen Job-Center von team.arbeit.hamburg (siehe „Nach der Haft...“ auf der folgenden Seite).
Bei der Antragstellung sollten Sie folgende Unterlagen dabei haben:
-
Bescheinigung der Agentur für Arbeit über Anspruch oder Nicht-
anspruch auf Leistungen Arbeitslosengeld I (SGB III)
- Mitgliedsbescheinigung einer Krankenversicherung über die
Aufnahme bzw. über das Bestehen des Versicherungsschutzes
bei künftigem Leistungsanspruch auf Arbeitslosengeld II (SGB II)
oder ggf. eine gültige Versicherten-Chipkarte.
- gültige Ausweisdokumente
- Haftentlassungsbescheinigung
Was es zu beachten gibt?
Weitere Leistungen, wie zum Beispiel Bekleidungsgeld, gibt es nicht mehr! Eventuelles Überbrückungsgeld wird bei der Leistungsbewilligung auf den Bedarf angerechnet. Bei Bezug von Arbeitslosengeld II können Sie in arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, wie zum Beispiel Trainingsmaßnahmen oder Arbeitsgelegenheiten, vermittelt werden. Sie sind verpflichtet an diesen Maßnahmen teilzunehmen!
Beratungsstelle für Haftentlassene
Unterstützt bei der Suche von Wohnraum, Entwicklung von Zukunftsperspektiven, Klärung von persönlichen Problemen, Beratung über Sozialleistungen.
■ Freie und Hansestadt Hamburg
Fachamt Straffälligen- und Gerichtshilfe
Haftentlassungshilfe
Platz der Republik 6
D-22765 Hamburg
Tel. 040/428 11-2338
Öffnungszeiten:
Mo., Mi., Do., Fr. von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Di.: 11:00 Uhr bis 13:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Nach der Haft in die eigene oder familiäre Wohnung?
■ zuständig für finanzielle Leistungen:
das Job-Center in der Nähe der Wohnung.
Auskunft hierzu erhalten Sie unter Telefon 040. 28 66. 52 50
Unsere Job-Center finden Sie hier... Job-Center
Bisher kein Wohnsitz in Hamburg?
Dann finden Sie hier Ihre Ansprechpartner:
> Job–Center St. Pauli/Altstadt
für Menschen ohne Wohnsitz
Job-Center St. Pauli / Altstadt
Kleine Reichenstraße 2
20457 Hamburg
Tel. 040 / 28665-250
Fax 040 / 28665-120
Flyer als Download --> wird zurzeit überarbeitet
Öffnungszeiten:
Mo., Di., Do., Fr. von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mi.: nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Sollten Sie außerhalb der Öffnungszeiten entlassen werden und eine
Unterkunft benötigen, wenden Sie sich bitte an folgende Einrichtungen:
Männer:
fördern & wohnen ➜ Pik As
Neustädter Straße 31a
D-20355 Hamburg
Telefon 040. 428 41. 1707
Frauen:
fördern & wohnen ➜ FrauenZimmer
Hinrichsenstraße 4a
D-20535 Hamburg
Telefon 040. 25 41 87. 21


