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Hilfen für Haftentlassene

 

 

Arbeitslosengeld II (SGB II) nach der Haft?

 

Anspruchsberechtigt sind erwerbsfähige, hilfebedürftige Personen, die mindestens 15 und höchstens 64 Jahre alt sind.

Sie erhalten bei Leistungsbewilligung von uns Geld als so genannte „Regelleistung“. Diese Geldleistung deckt Ihren Bedarf zum Leben. Den Antrag auf Arbeitslosengeld II (ALG II) nach dem SGB II stellen Sie bei dem für Sie zuständigen Job-Center von team.arbeit.hamburg (siehe „Nach der Haft...“ auf der folgenden Seite).

 

Bei der Antragstellung sollten Sie folgende Unterlagen dabei haben:

  • Bescheinigung der Agentur für Arbeit über Anspruch oder Nicht-
    anspruch auf Leistungen Arbeitslosengeld I (SGB III)

  • Mitgliedsbescheinigung einer Krankenversicherung über die 
    Aufnahme bzw. über das Bestehen des Versicherungsschutzes
    bei künftigem Leistungsanspruch auf Arbeitslosengeld II (SGB II)
    oder ggf. eine gültige Versicherten-Chipkarte.

  • gültige Ausweisdokumente

  • Haftentlassungsbescheinigung

 

 

Was es zu beachten gibt?

 

Weitere Leistungen, wie zum Beispiel Bekleidungsgeld, gibt es nicht mehr! Eventuelles Überbrückungsgeld wird bei der Leistungsbewilligung auf den Bedarf angerechnet. Bei Bezug von Arbeitslosengeld II können Sie in arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, wie zum Beispiel Trainingsmaßnahmen oder Arbeitsgelegenheiten, vermittelt werden. Sie sind verpflichtet an diesen Maßnahmen teilzunehmen!

 

 

Beratungsstelle für Haftentlassene

 

Unterstützt bei der Suche von Wohnraum, Entwicklung von Zukunftsperspektiven, Klärung von persönlichen Problemen, Beratung über Sozialleistungen.

  

■   Freie und Hansestadt Hamburg 

     Fachamt Straffälligen- und Gerichtshilfe

     Haftentlassungshilfe

     Platz der Republik 6

     D-22765 Hamburg

    

     Tel. 040/428 11-2338

     

    Öffnungszeiten:

     Mo., Mi., Do., Fr. von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

     Di.:                   11:00 Uhr bis 13:00 Uhr

     und nach Vereinbarung

 

 

Nach der Haft in die eigene oder familiäre Wohnung?

 

■    zuständig für finanzielle Leistungen:

      das Job-Center in der Nähe der Wohnung.

      Auskunft hierzu erhalten Sie unter Telefon 040. 28 66. 52 50

      Unsere Job-Center finden Sie hier...  Job-Center

 

 

Bisher kein Wohnsitz in Hamburg?

 

Dann finden Sie hier Ihre Ansprechpartner:

 

> Job–Center St. Pauli/Altstadt

    für Menschen ohne Wohnsitz

   

    Job-Center St. Pauli / Altstadt

    Kleine Reichenstraße 2

    20457 Hamburg

    Tel. 040 / 28665-250

    Fax 040 / 28665-120

    

    Flyer als Download  --> wird zurzeit überarbeitet

 

    Öffnungszeiten:

    Mo., Di., Do., Fr. von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

    Mi.:   nur nach vorheriger Terminvereinbarung

 

Sollten Sie außerhalb der Öffnungszeiten entlassen werden und eine

Unterkunft benötigen, wenden Sie sich bitte an folgende Einrichtungen:

 

    Männer:

    fördern & wohnen ➜ Pik As

    Neustädter Straße 31a

    D-20355 Hamburg

    Telefon 040. 428 41. 1707

 

    Frauen:

    fördern & wohnen ➜ FrauenZimmer 

    Hinrichsenstraße 4a 

    D-20535 Hamburg

    Telefon 040. 25 41 87. 21

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