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Beschäftigungs-
zuschuss nach §16e SGB II

Unternehmen, die nach
bestimmten Kriterien
neue Arbeitsplätze
schaffen, erhalten einen Beschäftigungszuschuss
von bis zu 75%.

 

Anfrage mit dem Stich-
wort „§16e SGB II
über E-Mail

Beschäftigungszuschuss nach §16e SGB II

 

Unternehmen, die nach den folgenden Kriterien zusätzliche Arbeitsplätze schaffen, können einen Beschäftigungszuschuss von
bis zu 75% erhalten, wenn sie

 

  • sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse schaffen 
  • tarifliche oder für vergleichbare Tätigkeiten ortsübliche Entlohnung zahlen
  • die Arbeitszeit muss mind. die Hälfte der tariflichen Arbeitszeit beträgt   und
  • Arbeitslosengeld-II-Bezieher aus dem speziellen Vermittlungspool einstellen 

 

Die Förderhöhe ist

 

  • abhängig von der Leistungsfähigkeit der langzeitarbeitslosen Menschen
  • zunächst für 24 Monate mit bis zu 75% Zuschuss zum berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelt inkl. eines pauschalierten Anteils des Arbeitgebers am Gesamtsozialversiche­rungsbeitrag begrenzt

Darüber hinaus sind

 

  • Zuschüsse für eine auf den Arbeitsplatz bezogene begleitende Qualifizierung pauschal 200.- €/ Monat für die ersten 12 Monate  und
  • Verlängerungen um jeweils 12 Monate mit abgesenktem Förderbetrag nach vorheriger Prüfung möglich

 

Kontakt mit dem Stichwort „§16a SGB II“ über E-Mail

 

    Flyer JobPerspektive als Download --> wird zurzeit überarbeitet

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