Beschäftigungszuschuss nach §16e SGB II
Unternehmen, die nach den folgenden Kriterien zusätzliche Arbeitsplätze schaffen, können einen Beschäftigungszuschuss von
bis zu 75% erhalten, wenn sie
- sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse schaffen
- tarifliche oder für vergleichbare Tätigkeiten ortsübliche Entlohnung zahlen
- die Arbeitszeit muss mind. die Hälfte der tariflichen Arbeitszeit beträgt und
- Arbeitslosengeld-II-Bezieher aus dem speziellen Vermittlungspool einstellen
Die Förderhöhe ist
- abhängig von der Leistungsfähigkeit der langzeitarbeitslosen Menschen
- zunächst für 24 Monate mit bis zu 75% Zuschuss zum berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelt inkl. eines pauschalierten Anteils des Arbeitgebers am Gesamtsozialversicherungsbeitrag begrenzt
Darüber hinaus sind
- Zuschüsse für eine auf den Arbeitsplatz bezogene begleitende Qualifizierung pauschal 200.- €/ Monat für die ersten 12 Monate und
- Verlängerungen um jeweils 12 Monate mit abgesenktem Förderbetrag nach vorheriger Prüfung möglich
Kontakt mit dem Stichwort „§16a SGB II“ über E-Mail
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