Pressemitteilung
"Das ist eine echte Erleichterung für unsere Kunden und für unsere Mitarbeiter", sagt Thomas Bösenberg, Geschäftsführer team.arbeit.hamburg, Hamburger ARGE für SGB II. Bisher war für Bezieher von Arbeitslosengeld II(SGB II, § 19) die GEZ-Gebührenbefreiung mit einigem Aufwand verbunden. Nun kommen Erleichterungen für die Leistungsbezieher wie für die ARGE.
Hintergrund ist eine Neuregulierung des Rundfunkgebührenstaatsvertrags. Leistungsbezieher müssen der GEZ nicht mehr erst den originalen ALG-II-Bescheid oder eine beglaubigte Kopie vorlegen, sondern bekommen mit dem Leistungsbescheid per Post gleichzeitig den offiziellen Antrag an die GEZ, den sie allerdings selber an die GEZ schicken müssen. Die Neuregelung gilt ab Juli.
Das führt auch zu einem Aufatmen in den Jobcentern. Niemand muss mehr anstehen für den Antrag zur Rundfunkgebührenbefreiung durch die GEZ.
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