Hilfe für Haftentlassene
Anspruchsberechtigt sind erwerbsfähige, hilfebedürftige
Personen, die mindestens 15 und höchstens 64 Jahre alt sind.Sie erhalten bei Leistungsbewilligung von uns Geld als so
genannte „Regelleistung“. Diese Geldleistung deckt Ihren Bedarf zum Leben. Den
Antrag auf Arbeitslosengeld II (ALG II) nach dem SGB II stellen Sie bei dem für
Sie zuständigen Standort von Jobcenter team.arbeit.hamburg (siehe „Nach der Haft...“ auf
der folgenden Seite).
Anspruchsberechtigt sind erwerbsfähige, hilfebedürftige
Personen, die mindestens 15 und höchstens 64 Jahre alt sind.Sie erhalten bei Leistungsbewilligung von uns Geld als so
genannte „Regelleistung“. Diese Geldleistung deckt Ihren Bedarf zum Leben. Den
Antrag auf Arbeitslosengeld II (ALG II) nach dem SGB II stellen Sie bei dem für
Sie zuständigen Standort von Jobcenter team.arbeit.hamburg (siehe „Nach der Haft...“ auf
der folgenden Seite).
Bei der Antragstellung sollten Sie folgende Unterlagen dabei haben:
-
Bescheinigung der Agentur für Arbeit über Anspruch oder Nicht-
anspruch auf Leistungen Arbeitslosengeld I (SGB III) - Mitgliedsbescheinigung einer Krankenversicherung über die
Aufnahme bzw. über das Bestehen des Versicherungsschutzes
bei künftigem Leistungsanspruch auf Arbeitslosengeld II (SGB II)
oder ggf. eine gültige Versicherten-Chipkarte.
- gültige Ausweisdokumente
- Haftentlassungsbescheinigung
Was es zu beachten gibt?
Weitere Leistungen, wie zum Beispiel Bekleidungsgeld, gibt es
nicht mehr! Eventuelles Überbrückungsgeld wird bei der Leistungsbewilligung auf
den Bedarf angerechnet. Bei Bezug von Arbeitslosengeld II können Sie in
arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, wie zum Beispiel Trainingsmaßnahmen oder
Arbeitsgelegenheiten, vermittelt werden. Sie sind verpflichtet an diesen
Maßnahmen teilzunehmen!
Beratungsstelle für Haftentlassene
Unterstützt bei der Suche von Wohnraum, Entwicklung von Zukunftsperspektiven, Klärung von persönlichen Problemen, Beratung über Sozialleistungen.
- Freie und Hansestadt Hamburg
Fachamt Straffälligen- und Gerichtshilfe
Haftentlassungshilfe
Platz der Republik 6
D-22765 Hamburg
Tel. 040/428 11-2338
Öffnungszeiten:
Mo., Mi., Do., Fr. von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Di.: 11:00 Uhr bis 13:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Nach der Haft in die eigene oder familiäre Wohnung?
- zuständig für finanzielle Leistungen:
der Jobcenter-Standort in der Nähe der Wohnung.
Auskunft hierzu erhalten Sie unter Telefon 040. 28 66. 52 50
Unsere Standorte finden Sie hier... Standorte
Bisher kein Wohnsitz in Hamburg?
Dann finden Sie hier Ihre Ansprechpartner:
> Jobcenter team.arbeit.hamburg Altstadt
für Menschen ohne Wohnsitz
Jobcenter team.arbeit.hamburg Altstadt
Kleine Reichenstraße 2
20457 Hamburg
Tel. 040 / 28665-250
Fax 040 / 28665-120
Flyer als Download --> wird
zurzeit überarbeitet
Öffnungszeiten:
Mo., Di., Do., Fr. von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mi.: nur nach vorheriger
Terminvereinbarung
Sollten Sie außerhalb der Öffnungszeiten entlassen werden und eine
Unterkunft benötigen, wenden Sie sich bitte an folgende
Einrichtungen:
Männer:
fördern & wohnen âžœ Pik As
Neustädter Straße 31a
D-20355 Hamburg
Telefon 040. 428 41. 1707
Frauen:
fördern & wohnen âžœ FrauenZimmer
Hinrichsenstraße 4a
D-20535 Hamburg
Telefon 040. 25 41 87. 21



