Hilfe für Haftentlassene

Dummy-TitelAnspruchsberechtigt sind erwerbsfähige, hilfebedürftige Personen, die mindestens 15 und höchstens 64 Jahre alt sind.Sie erhalten bei Leistungsbewilligung von uns Geld als so genannte „Regelleistung“. Diese Geldleistung deckt Ihren Bedarf zum Leben. Den Antrag auf Arbeitslosengeld II (ALG II) nach dem SGB II stellen Sie bei dem für Sie zuständigen Standort von Jobcenter team.arbeit.hamburg (siehe „Nach der Haft...“ auf der folgenden Seite).

Bei der Antragstellung sollten Sie folgende Unterlagen dabei haben:

  • Bescheinigung der Agentur für Arbeit über Anspruch oder Nicht-

    anspruch auf Leistungen Arbeitslosengeld I (SGB III)
  • Mitgliedsbescheinigung einer Krankenversicherung über die 
    Aufnahme bzw. über das Bestehen des Versicherungsschutzes
    bei künftigem Leistungsanspruch auf Arbeitslosengeld II (SGB II)
    oder ggf. eine gültige Versicherten-Chipkarte.
  • gültige Ausweisdokumente
  • Haftentlassungsbescheinigung

Was es zu beachten gibt?

Weitere Leistungen, wie zum Beispiel Bekleidungsgeld, gibt es nicht mehr! Eventuelles Überbrückungsgeld wird bei der Leistungsbewilligung auf den Bedarf angerechnet. Bei Bezug von Arbeitslosengeld II können Sie in arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, wie zum Beispiel Trainingsmaßnahmen oder Arbeitsgelegenheiten, vermittelt werden. Sie sind verpflichtet an diesen Maßnahmen teilzunehmen!

Beratungsstelle für Haftentlassene

Unterstützt bei der Suche von Wohnraum, Entwicklung von Zukunftsperspektiven, Klärung von persönlichen Problemen, Beratung über Sozialleistungen.

  

  • Freie und Hansestadt Hamburg
    Fachamt Straffälligen- und Gerichtshilfe
    Haftentlassungshilfe
    Platz der Republik 6
    D-22765 Hamburg

          Tel. 040/428 11-2338

     

    Öffnungszeiten:

     Mo., Mi., Do., Fr. von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

     Di.:                   11:00 Uhr bis 13:00 Uhr

     und nach Vereinbarung

Nach der Haft in die eigene oder familiäre Wohnung?

  • zuständig für finanzielle Leistungen:
    der Jobcenter-Standort in der Nähe der Wohnung.
    Auskunft hierzu erhalten Sie unter Telefon 040. 28 66. 52 50
    Unsere Standorte finden Sie hier...  Standorte


Bisher kein Wohnsitz in Hamburg?

Dann finden Sie hier Ihre Ansprechpartner:

> Jobcenter team.arbeit.hamburg Altstadt

    für Menschen ohne Wohnsitz

   

    Jobcenter team.arbeit.hamburg Altstadt

    Kleine Reichenstraße 2

    20457 Hamburg

    Tel. 040 / 28665-250

    Fax 040 / 28665-120

    

    Flyer als Download  --> wird zurzeit überarbeitet

    Öffnungszeiten:

    Mo., Di., Do., Fr. von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

    Mi.:   nur nach vorheriger Terminvereinbarung

Sollten Sie außerhalb der Öffnungszeiten entlassen werden und eine

Unterkunft benötigen, wenden Sie sich bitte an folgende Einrichtungen:

    Männer:

    fördern & wohnen âžœ Pik As

    Neustädter Straße 31a

    D-20355 Hamburg

    Telefon 040. 428 41. 1707

    Frauen:

    fördern & wohnen âžœ FrauenZimmer 

    Hinrichsenstraße 4a 

    D-20535 Hamburg

    Telefon 040. 25 41 87. 21


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