Sie bekommen ein Schreiben über ihre Krankenkasse. Mit diesem und dem Personalausweis oder Pass können die Masken dann bei jeder Apotheke abgeholt werden.
Hintergrund sind die neuen Corona-Schutzmaßnahmen für Busse, Bahnen und beim Einkaufen. Nach dem Bund-Länder-Beschluss vom 19. Januar 2021 müssen in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie beim Einkaufen FFP2-Masken oder medizinische OP-Masken getragen werden. Auch bei persönlichen Vorsprachen im Jobcenter sind mittlerweile FFP2- oder medizinische OP-Masken Pflicht.
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